Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Suche in der Datenbank, das Betrachten der Vorschaubilder und auch der Download von hochaufgelösten druckbaren Dateien sind unentgeltlich.

Um hochaufgelöste Bilder zu empfangen, benötigen Sie Benutzernamen und Passwort. Das Veröffentlichen der Bilder ist nur gegen Honorar gestattet!

Bitte lesen Sie deshalb aufmerksam die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):


 

I. Allgemeines


1. Das ver.di Fotoarchiv ist eine Recherche-Plattform von Bildern und Daten mehrerer Fotografen, Bildagenturen sowie ver.di-Abteilungen zum Download durch registrierte Nutzer über das Internet zum Zwecke einer honorarfreien oder honorarpflichtigen Überlassung der Nutzungsrechte. Honorarpflichtige sind in der Datenbank explizit als solche gekennzeichnet.

2. Alle Fotos unter ver.di Fotoarchiv sind urheberrechtlich geschützt.
Bei allen als HONORARPFLICHTIG gekennzeichneten Fotos liegen die Bildrechte bei den jeweiligen Fotografen oder Bildagenturen.
Sofern keine besonderen Vereinbarungen zwischen dem registrierten Nutzer der Datenbank und dem jeweiligen Rechteinhaber getroffen worden sind, gelten mit Erhalt der Zugangsberechtigung, spätestens jedoch mit dem erfolgten Herunterladen eines Bildes, folgende Geschäftsbedingungen als vereinbart:

3. ver.di Fotoarchiv haftet nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Nutzer, sofern nicht das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung von ver.di Fotoarchiv schriftlich zugesichert wird. ver.di Fotoarchiv übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung des Bildmaterials. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Nutzer trägt auch die alleinige Verantwortung für die Bedeutung. Er hat die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten.

II. Nutzungsrechte


1. Alle überlassenen Daten werden nur leihweise zur redaktionellen, einfachen, einmaligen, nicht übertragbaren Nutzung ohne Exklusivrechte zur Verfügung gestellt und sind innerhalb eines Monats unwiederbringlich zu löschen.
Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Vor einer werblichen und/oder gewerblichen Nutzung muss eine Freigabe der betreffenden Bildagentur oder des jeweiligen Fotografen vorliegen.

2. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

3. Der Nutzer erkennt an, dass es sich bei dem von ver.di Fotoarchiv gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

4. Jede über Ziffer 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Urheber. Das gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 1. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Zugang
Jeder Nutzer, der sich schriftlich oder Online anmeldet, erhält für den Zugang einen Benutzernamen und ein Passwort. Beide sind vertraulich zu behandeln und dürfen anderen Personen nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle des Missbrauchs haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Der Zugang ist kostenfrei und kann ohne Angabe von Gründen gesperrt werden.

6. Recherche
Die Recherche im ver.di Fotoarchiv sowie das Herunterladen von Feindaten (download) sind kostenfrei.
(Änderungen vorbehalten)

III. Honorare


1. Vor jeder Nutzung der heruntergeladenen Daten ist vom Nutzer genau zu prüfen, ob es sich um ein HONORARFREIES oder HONORARPFLICHTIGES Bild handelt. Die HONORARFREIEN Fotos im ver.di Fotoarchiv sind schwerpunktmäßig für organisationsinterne Nutzung bestimmt, können aber auch von externen (nicht ver.di) Nutzern verwendet werden.
Jede Nutzung HONORARPFLICHTIGER Bilder ist mit den jeweiligen Fotografen bzw. Bildagenturen direkt abzurechnen.
Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, gelten die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte gemäß der aktuellen Bildhonorarübersicht des Arbeitskreises Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) des "Bundesverbandes der Deutschen Pressebildagenturen und Bildarchive" (BVPA - www.bvpa.org) oder die Honorarempfehlungen für selbständige Fotojournalisten von ver.di.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 50,-- pro Aufnahme an.

5. Das Honorar ist spätestens binnen 4 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Nutzer in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

6. Belegnachweis
Veröffentliche Daten sind mit einem entsprechenden Urhebervermerk zu versehen. (Dieser ist in den ITPC-Daten/Photoshop hinterlegt) Geschieht dies nicht, ist ein Aufschlag von 100% des fälligen Honorars zu zahlen. Von jeder Veröffentlichung ist kostenlos und unaufgefordert ein Nachweis dem betreffenden Fotografen oder der Bildagentur zuzusenden.

7. Datenschutz
Alle für die Abrechnung von Nutzungsrechten notwendigen Informationen werden maschinell gespeichert, verarbeitet und den Fotografen bzw. Bildagenturen für die Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer an Andere weitergegeben.

8. Vertragspartner
Vertragschließende sind immer der Nutzer des ver.di Fotoarchivs und der jeweilige Fotograf bzw. die jeweilige Bildagentur. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des jeweiligen Fotografen bzw. der jeweiligen Bildagentur.




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